In der Stadt Grafing gilt die Werbeanlagensatzung, die die Anbringung von Hinweisschildern auf Gewerbebetriebe untersagt, außer es handelt sich um Schilder, die der von der Stadt festgelegten Ausführung entsprechen. Hinweisschilder anderer Ausführung sind - außer am Ort der Leistung, also direkt am Betrieb selbst - nicht zulässig.
Die einheitlichen Schilderrohlinge werden von der Stadt Grafing zur Verfügung gestellt, so wie sie z.B. am Marktplatz beim Durchgang zum Grandauer Hof zu sehen sind.
Die Schilder werden zum Selbstkostenpreis von 203,49€/Stück abgegeben, die beiden notwendigen Befestigungsschellen kosten zusätzlich 68,43€/Stück. Insgesamt kann ein Schild demnach für 340,35€ erworben werden. Eine Ausweisung der Mehrwertsteuer auf der späteren Rechnung ist leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass nach §33 StVO Werbebeschilderungen außerhalb geschlossener Ortschaften allgemein nicht zulässig sind und immer einer Genehmigung der zuständigen Behörde bedürfen.
Falls Sie einen Schilderrohling für Ihren Betrieb benötigen, kontaktieren Sie bitte die Wirtschaftsförderung zur Klärung aller weiteren Details.
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