Für die Organisation dieser Wahl sind Wahlvorstände für die Stimmbezirke und Briefwahlvorstände der Stadt Grafing zu berufen.
Das Wahlamt sucht daher für die Durchführung dieser Wahlen freiwillige, ehrenamtlich tätige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Voraussetzung ist, dass Sie grundsätzlich für die Wahlen wahlberechtigt sind.
Das bedeutet bei diesen Wahlen:
- Deutsche*r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG oder Unionsbürger*in
- Mindestalter am Wahltag 16 Jahre
- Grundsätzlich seit mindestens 3 Monaten Meldung in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten
- nicht nach § 6a Europawahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sein
Ihre Aufgabe wäre es, im Wahllokal den ordnungsgemäßen Ablauf der Stimmabgabe zu überwachen und an der abendlichen Auszählung teilzunehmen. Es werden keine besonderen Vorkenntnisse benötigt, außer Interesse an der Arbeit als Wahlhelfer.
Für die ehrenamtliche Mitarbeit erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung, für das leibliche Wohl wird gesorgt. Es erwartet Sie ein freundliches und engagiertes Team!
Bei Interesse melden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Telefonnummer und Adresse bis 12.04.2024 bei Frau Weizenbeck unter Telefon 08092 703-1113 oder wahlamt@grafing.bayern.de.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit!
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