Bekanntmachung - Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes - Gustl-Waldau-Straße
Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes - Gustl-Waldau-Straße
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB), Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes (§ 30 Abs. 1 BauGB) für die Grundstücke Fl.Nrn. 301 und 306 der Gemarkung Grafing zwischen der Münchener Straße und der Wohnbebauung an der Gustl-Waldau-Straße zur Ausweisung a) von Wohnbauflächen (Allgemeines Wohngebiet)
(Bebauungsplan „Gustl-Waldau-Straße – Bauabschnitt 3“) b) eines eingeschränkten Gewerbegebietes
(Bebauungsplan „Nördliche Münchener Straße - Bauabschnitt 2)
Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadt Grafing b.M. hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die bisher unbebaute Fläche zwischen der Münchener Straße und der Bebauung an der Gustl-Waldau-Straße beschlossen. Im Norden grenzt das Plangebiet an den Parkplatz des „Netto-Markt“ heran.
Im südlichen Teilgebiet soll auf einer Fläche von ca. 3.200 m² eine Wohnbebauung (Allgemeines Wohngebiet, § 4 BauNVO) ausgewiesen werden, das über die bestehende Gustl-Waldau-Straße (Stichstraße mit Wendemöglichkeit) erschlossen wird. Im nördlichen Teilgebiet mit ca. 5.400 m² soll ein eingeschränktes Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO) ausgewiesen werden, das über eine gesondert Zufahrt über die Münchener Straße erschlossen wird.
Der vom Bau-, Werk- und Umweltausschuss am 26.09.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Bebauungsplanentwurf mit Begründung nebst Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden Stellungnahmen liegen in der Zeit vom
11.12.2023 bis 19.01.2024
während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) im Rathaus (Flur im 1. Obergeschoss), Marktplatz 28, Grafing, Einsicht öffentlich aus.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Schutzgut
Art der vorhandenen Information
Menschen
Schalltechnische Untersuchung, Hinweise auf Immissionsbelastung durch Gewerbelärm, Verkehrslärmeinwirkungen aus den Straßen, Verkehrssicherheit
Wasser
Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung, Grundwasserverhältnisse, Versickerungsmöglichkeiten, Hinweise auf Überschwemmungsgefahr bei Starkregen
Tiere, Pflanzen
Natur- und Biotopschutz
Auswirkungen auf die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, Tier- und Pflanzenwelt einschließlich Lebensstätten und Lebensräume, Eingriffs- und Ausgleichsbilanz, Ausgleichskonzept, Freiflächengestaltung
Boden
Auswirkungen auf Landwirtschaft, Bodengüte und Bedeutung für Agrarproduktion, Baugrundverhältnisse
Landschaftsbild, Landschaft, Landschaftsplan
Auswirkung auf das Landschaftsbild, Auswirkungen durch die Ausgleichsflächen außerhalb des Plangebietes
Nutzung erneuerbare Energie, Klimaschutz
Pflicht zur Anbringung von Solaranlagen
Kultur, sonstige Sachgüter
Auswirkungen auf zentralörtlichen Versorgungsbereich (Innenstadt) und Einzelhandelsfunktion
Wechselwirkungen
Hinweise im Umweltbericht
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf bei der Stadt Grafing b.M. abgeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Grafing, 27.10.2023
Stadt Grafing b.M.
Christian Bauer
Erster Bürgermeister
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