Die Grafinger Stadtverwaltung

Verkehrsgutachten - Maßnahmen zur Entlastung des Marktplatzes

Verkehrsmaßnahmen zur Entlastung der Grafinger Innenstadt

Dem Stadtrat wurde in der letzten Sitzung die ganzheitliche Verkehrsuntersuchung des Büro OBERMEYER Infrastruktur GmbH und Co. KG vorgelegt. Diese befasste sich eingehend mit einem „allumfassenden“ Verkehrskonzept für Grafing, insbesondere im Hinblick auf die Verkehrsströme am Marktplatz. In einer mehrere Jahre dauernden Untersuchung, die auch ein Radkonzept für Grafing enthielt, wurden Verkehrszählungen an ausgewählten Knotenpunkten im Stadtgebiet, vorgenommen.

Insgesamt gab es vier Planfälle mit jeweils vier verschiedenen Szenarien, die untersucht und die Entlastungswirkung für die Innenstadt prognostiziert wurden. Der Stadtrat beschloss daraufhin wichtige Entscheidungen für die künftige Verkehrsentlastung der Grafinger Innenstadt.

Hauptziel des Verkehrskonzeptes ist neben der Verkehrsentlastung des historischen Stadtkerns auch die bauliche Umgestaltung zur Stärkung der Aufenthaltsqualität für Fußgänger und Radfahrer.

Dazu gehören für den Marktplatzbereich die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf max. 30km/h und möglichst die Umgestaltung zum verkehrsberuhigten Geschäftsbereich.

Um dieses Ziel zu erreichen wurden Maßnahmen sowohl bei örtlichen als auch bei den überörtlichen Verkehrswegen beschlossen. So soll versucht werden, bei den zuständigen Straßenbaubehörden auf die Umlegung der Staatsstraße St 2089 auf die EBE 13 bzw. EBE 8 westlich von Grafing und auf die Abstufung aller durch die Stadt führenden Staatsstraßen zu Ortsstraßen zu erreichen. Dies gilt an den Straßenabschnitten:

1.   Rotter Straße ab Kreisverkehr Rotter Straße stadteinwärts

2.   Glonner Straße ab der Einmündung der Aiblinger Straße stadteinwärts

3.   Münchener Straße ab dem Kreisverkehr Seeschneid stadteinwärts

4.   Ebersberger Straße /Bahnhofstraße ab Grafing Bahnhof stadteinwärts

 

Bei den örtlichen Verkehrswegen wurde beschlossen:

1.   Der Bau der Gartenstraße Neu zwischen Glonner Straße und Bahnhofstraße

2.   Die Verlängerung des Oberanger zwischen Glonner Straße und Bahnhofstraße

3.   Die Errichtung der „Aiblinger Spange“ als westliche Verbindungsstraße zwischen der Glonner Straße und der Aiblinger Straße

Mit diesem Beschluss und dem vorliegenden Verkehrsgutachten verfügt die Verwaltung über eine Verhandlungsgrundlage für die Abstufung des Marktplatz Grafing zur Ortsstraße. Damit hätte die Stadt die Planungshoheit für Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und zur Stärkung der Aufenthaltsqualität in der Stadtmitte.