Neuregelung für Besucherinnen und Besucher im Rathaus
Neuregelung ab 10.01.21 für Besucherinnen und Besucher / Rathaus
Ab 10.01.21 Neuregelung für Besucherinnen und Besucher im Rathaus
Es gilt die 3G- Regelung - Am Eingang wird kontrolliert, ob Sie vollständig geimpft (die letzte und zweite Impfung muss bereits 14 Tage zurückliegen), genesen oder getestet sind.
Für Genesene gilt, dass das positive PCR-Testergebnis, mit dem die Infektion festgestellt wurde, mindestens 28 Tage zurückliegen darf.
Getestete müssen einen gültigen negativen Corona Test einer offiziellen Teststation, einer Apotheke oder eines Arztes / Ärztin vorlegen. Ein PCR-Test darf maximal 48 Stunden zurückliegen, ein Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden. Maßgeblich ist immer der Zeitpunkt des Tests und nicht der Ergebnisübermittlung.
Selbsttests werden nicht anerkannt und es besteht keine Möglichkeit einen Selbsttest vor Ort unter Aufsicht durchzuführen
Die Einhaltung der aktuellen Abstandsregeln sowie das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Schutzmaske wird vorausgesetzt
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