wir möchten Sie hier auf den aktuellen Stand bzgl. der Corona-Regelungen bringen.
Bundesweit geltende Schutzmaßnahmen vom 01. Oktober 2022 - 07. April 2023
FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr (medizinische Masken für 6-14-Jährige und Personal)
In Flugzeugen entfällt die Maskenpflicht.
FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens
Masken- und Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern während ihrer Tätigkeit.
Ausnahmen von der Testnachweispflicht sind vorgesehen für Personen, die in den jeweiligen Einrichtungen oder von den jeweiligen Dienstleistern behandelt, betreut oder gepflegt werden.
Ausnahmen von der Maskenpflicht sind vorgesehen, wenn die Behandlung dem Tragen einer Maske entgegensteht sowie für in den jeweiligen Einrichtungen behandelte oder gepflegte Personen in den für ihren persönlichen Aufenthalt bestimmten Räumlichkeiten.
Grundsätzlich ausgenommen von der Maskenpflicht sind ferner Kinder unter 6 Jahren, Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können sowie gehörlose und schwerhörige Menschen.
Ansonsten bleiben allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen auf freiwilliger Basis weiterhin empfohlen, insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte (v.a. Besucherlenkung, Desinfektion).
Die Länder können zudem eine Maskenpflicht in Nahverkehrszügen und -bussen sowie in Innenräumen wie Geschäften und Restaurants vorschreiben, müssen dies aber nicht. Wer einen negativen Test vorzeigt, ist in der Gastronomie und bei Veranstaltungen zwingend von einer solchen Pflicht auszunehmen.
An Schulen und Kitas können Tests vorgeschrieben werden. Ab Klasse fünf ist eine Maskenpflicht möglich.
Wenn sich die Infektionslage verschlimmert, können die Länder mit einem Landtagsbeschluss weitere Vorgaben machen. Dazu zählen etwa Besucher-Obergrenzen für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen.
Termine für Trauungen werden weiterhin vergeben. Bei weiteren Fragen können Sie sich jederzeit an das Standesamt (standesamt@grafing.bayern.de) wenden.
Bei psychosozialen Schwierigkeiten hilft die Grafinger Jugendpflege weiter. Im Falle häuslicher Gewalt wenden Sie sich bitte an den Frauennotruf Ebersberg Tel. 08092/88110.
Hier finden Sie alle Informationen für unsere fremdsprachigen Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Bei Fragen zu einer eventuellen Ansteckung wenden Sie sich bitte zuerst an Ihren Hausarzt, dann an die Kassenärztliche Bereitschaft, Tel 116 117 oder an die Hotline des Landratsamtes 08092-823-680
Die Feuerwehr ist natürlich wie immer im Einsatz - vielen Dank!
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