Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes -BayStrWG-;
Ankündigung der Umstufung eines Teilstücks des nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweges „Pöttingerweg“ im Ortsteil Nettelkofen der Stadt Grafing b.München
Der „Pöttingerweg“ ist derzeit im Straßenbestandsverzeichnis als öffentlicher Feld- und Waldweg eingetragen. Er verläuft von der Einmündung in die Kreisstraße EBE 8 bis zur Gemeindegrenze Ebersberg. Die erstmalige Eintragung des Weges erfolgte bereits am 06.08.1962 in das Bestands-verzeichnis der Gemeinde Nettelkofen. Die Länge des Weges wurde mit 927 Meter angegeben.
Durch die Entwicklung des Ortes Nettelkofen zum Ortsteil hat der „Pöttingerweg“ in seinem Anfangsbereich, also ab der Einmündung in die Kreisstraße EBE 8, auf eine Länge von ca. 300 Meter, Ortstraßencharakter erlangt. Die Straße hat somit Erschließungsfunktion für die angrenzenden Anwesen im Ort Nettelkofen. Auch der Ausbauzustand entspricht einer Straße mit Erschließungsfunktion. Es ist deshalb beabsichtigt den „Pöttingerweg“ im Bereich des Ortes Nettelkofen (vgl. biegefügten Lageplan) zur Ortsstraße umzustufen (Art. 7 BayStrWG).
Die Straßenbaulast bei Ortsstraße trägt die Stadt Grafing b.München (Art. 47 BayStrWG).
Stadt Grafing b.München
Grafing b.M, 03.03.2021
Christian Bauer
Erster Bürgermeister
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