Seit Montag, den 18. Januar 2021, gilt in Bayern für den ÖPNV und Einzelhandel die Pflicht zum Tragen einer FFP2- Maske.
Damit verbunden wurde von der Bayerischen Staatsregierung entschieden, dass an besonders Bedürftige und an pflegende Angehörige solche Schutzmasken kostenlos ausgegeben werden sollen.
Besonders Bedürftige sind Personen ab 15 Jahre, welche Empfänger von Grundsicherungsleistungen (Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt) sowie Obdachlose und Nutzer von Tafeln. Dieser Personenkreis erhält einmalig fünf Schutzmasken.
Pflegende Angehörige sollen ebenfalls drei Schutzmasken kostenlos erhalten. Die Ausgabe ist jedoch nur an die Hauptpflegeperson zulässig und ist nur möglich, wenn die pflegebedürftige Person den Wohnsitz in Grafing hat.
Die Masken können an folgenden Tagen am Rathaus, Hintereingang abgeholt werden:
Zur Abholung sind folgende Unterlagen vorzulegen: - gültiges Ausweisdokument - Leistungsbescheid nach dem SGB bzw. - das Gutachten des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) für die zu pflegende Person
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