Info zur Corona-Impfung: Höchste Priorität für pflegende Angehörige
Info zur Corona-Impfung: Höchste Priorität für pflegende Angehörige
Die neue Fassung der Corona-Impfverordnung vom 8. März 2021 ordnet die pflegenden Angehörigen von pflegebedürftigen Kindern und Erwachsenen nun in die höchste Priorität ein (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ImpfVO). Das ergibt sich nicht direkt aus dem Wortlaut der Verordnung, aber aus der Verordnungsbegründung. Dort heißt es: „Unter den Begriff ambulante Dienste fallen nunmehr auch pflegende Angehörige.“
Bei der Online-Registrierung unter https://impfzentren.bayern müssen pflegende Angehörige wie folgt vorgehen, um in die höchste Priorität zugeordnet zu werden:
1. Formular „Ich arbeite in einer Pflege- oder medizinischen Einrichtung“ auswählen. 2. Unterpunkt „ambulanter Pflegedienst“ ankreuzen.
Registrierung abschließen.
Bei einer telefonischen Registrierung sollten diese Angaben unbedingt mündlich durchgegeben werden.
Die Berechtigung wird vor Ort im Impfzentrum überprüft. Zum Impftermin sollten daher die folgenden Nachweise in Kopie oder im Original mitgenommen werden: der Bescheid der Pflegekasse über den zuerkannten Pflegegrad sowie Personalausweis und Schwerbehindertenausweis des Angehörigen sowie ggf. Betreuerausweis.
Dieser Hinweis hat inzwischen schon einigen pflegenden Eltern und Angehörigen, die sich gegen das neue Coronavirus Sars-CoV-2 impfen lassen wollen, zu einem baldigen Termin verholfen.
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