Die derzeit gültige 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird mit Wirkung zum Samstag, den 06. November angepasst werden und ist bis Mittwoch, den 24. November 2021 gültig (vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen).
Den Status der bayernweiten Krankenhausampel können Sie hier einsehen.
►►► Angesichts der Anpassungen bei der Krankenhausampel sowie der Hotspot-Regelung für Landkreise ist es möglich, dass zum Sonntag, den 07. November 2021 in Bayern die Stufe Gelb eintritt bzw. für den Landkreis Ebersberg sogar Stufe Rot.
Bitte informieren Sie sich deshalb selbstständig über das Covid 19 Dashboard, welches die 7-Tages-Inzidenz sowie die Intensivbetten-Belegung im Landkreis anzeigt. Sollte die rote Stufe im Landkreis erreicht werden, wird dies durch das Landratsamt entsprechend bekannt gegeben (s. Links unten). Die Maßnahmen der jeweiligen Stufen gelten dann ab dem folgenden Tag nach Bekanntmachung. Sie enden wieder, sobald nach Feststellung der Kreisverwaltungsbehörde ein Parameter drei Tage lang unter den genannten Werten liegt. ◄◄◄
2G = Geimpfte + Genesene
3G = Geimpfte + Genesene + Getestete mit Schnelltest (< 24 h) oder PCR-Test (< 48 h)
3G Plus = Geimpfte + Genesene + Getestete nur mit PCR-Test (< 48 h)
2G für alle Einrichtungen und Veranstaltungen etc. wo vorher 3G war
Ausnahme: 3G Plus für Gastronomie, Beherbergungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen
3G in Hochschulen, außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive
3G für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigte sowie für alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen)
Hinweis: Hier genügt ein einfacher Schnelltest zweimal pro Woche
Ausnahme: Die Regelung für Beschäftigte gilt nicht für den Handel und den ÖPNV
Maskenstandard wieder FFP2 (keine medizinische Maske)
Ausnahme: Sonderregeln für Schüler und Jugendliche
2G für Clubs, Diskotheken, Bordellbetriebe und vergleichbare Freizeiteinrichtungen
3G Plus für alle Einrichtungen und Veranstaltungen etc. wo vorher 3G war
Hinweis: Keine Erleichterungen für Maske, Abstand oder Personenobergrenzen wie vorher bei freiwilligem 3G Plus
3G in Hochschulen, außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive
Erhöhung der Quarantänedauer für enge Kontaktpersonen auf mindestens 7 Tage (vorher 5 Tage)
In Regionen mit hohem Infektionsgeschehen wird darüber hinaus künftig die Möglichkeit der Freitestung für enge Kontaktpersonen entfallen und die Quarantänedauer grundsätzlich 10 Tage betragen
Übersichten und derzeitige Regelungen:
· Übersicht kostenfreie Corona-Tests
· Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) (Stand: 28.09.2021)
· Infektionsschutzgesetz (IfSG)
· COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverodnung (SchAusnahmV)
Derzeitige Rahmen- und Hygienekonzepte:
· Rahmenkonzept Touristische Dienstleister (Stand: 29. Oktober 2021)
· Rahmenkonzept Beherbergung (Stand: 28. Oktober 2021)
· Rahmenkonzept Tagungen, Kongresse und vergleichbare Veranstaltungen (Stand: 28. Oktober 2021)
· Rahmenkonzept Gastronomie (Stand: 22. Oktober 2021)
· Rahmenkonzept Sport (Stand: 20. Oktober 2021)
· Rahmenkonzept für Weihnachtsmärkte (Stand: 18. Oktober 2021)
· Rahmenkonzept Clubs und Diskotheken (Stand: 30. September 2021)
· Rahmenkonzept zu außerschulischen Bildungsangeboten der beruflichen Aus-, Fort-, und Weiterbildung sowie der Erwachsenenbildung (Stand: 04. Oktober 2021)
· Rahmenkonzept für Kureinrichtungen, Hallen- und Freibäder sowie Wellnesseinrichtungen in Thermen und Hotels (Stand: 17. September 2021)
· Rahmenkonzept Messen und Ausstellungen (Stand: 14. September 2021)
· Rahmenkonzept Märkte (Stand: 20. September 2021)
►►► Veröffentlichungen der Rahmen-und Hygienekonzepte erfolgen stets auf der Verkündungsplattform und beim StMWi
►►► Die aktuellsten Entwicklungen zum Thema Corona-Virus im Landkreis Ebersberg können Sie jederzeit hier einsehen. Die 7-Tage-Inzidenzwerte mit den derzeit geltenden Regelungen werden hier veröffentlicht. Wenn ein relevanter Schwellenwert über- oder unterschritten wurde, wird dies seitens Landratsamt wie üblich auch in den Allgemeinverfügungen mit den jeweils geltenden Maßnahmen bekannt gegeben. Alle Allgemeinverfügungen bzw. Amtsblätter für den Landkreis Ebersberg finden Sie hier. ◄◄◄
Weitere hilfreiche Links und aktuelle Informationen
· Aktuelle Infos zum Corona-Virus des Tourismusverbandes Oberbayern München
· Praxishilfen des DEHOGA Bundesverbandes
· Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
· Bayerisches Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration
· Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
· Wichtige Hinweise für Einreisende aus Risikogebieten im Ausland in den Landkreis Ebersberg
Hotlines für allgemeine Fragen zum Coronavirus | ||
Bürgertelefon | 08092 851616 | Mo – Fr von 08:00 – 17:00 Uhr |
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit | 09131 6808 5101 | Täglich von 08:00 – 18:00 Uhr |
Bayerische Staatsregierung | 089 122 220 | Täglich von 08:00 – 18:00 Uhr |
Corona Teststelle in Grafing | ||
Fa. Baynomic, Rathausgasse 3 | +49 170 9438813 oder coronatest@baynomic.com | Termin buchen über http://baynomic.com/coronatest |
Hotlines für Betriebe und Unternehmen mit wirtschaftsbezogenen Fragen | ||
Landratsamt Ebersberg | 08092 823 685 oder corona-gewerbe@lra-ebe.de | Mo – Fr von 08:00 – 12:00 Uhr |
IHK - Überbrückungshilfe | 089 5116 1111 | Mo – Fr von 08:00 – 18:00 Uhr |
Überbrückungshilfe: Hotline für prüfende Dritte | 030 52685087 | Mo – Fr von 08:00 – 18:00 Uhr |
Neustarthilfe: Hotline Direktantrag für Soloselbstständige | 030 1200 21034 | Mo – Fr von 08:00 – 18:00 Uhr |
Bundeswirtschaftsministerium | 030 12002-1031 / -1032 | Mo – Fr von 09:00 – 17:00 Uhr |
Unternehmerhotline zur Beantragung von Kurzarbeitergeld | ||
Arbeitsagentur | 0800 45555 20 | Mo – Fr von 08:00 – 18:00 Uhr |
Hotlines & Terminvereinbarung für Impfungen | ||
Impfzentrum Ebersberg | 08092 863 140 | Täglich von 08:00 – 22:00 Uhr |
Online-Terminvereinbarung nach Erstellung eines persönlichen Accounts | Online-Anmeldung unter www.impfzentren.bayern | |
Ärztlicher Bereitschaftsdienst | 116 117 |
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