Allgemeinverfügung zur Öffnung von Blumenläden am Valentinstag
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat mit Allgemeinverfügung bekannt gegeben, dass alle Verkaufsstellen in Bayern, welche in erheblichem Umfang Blumen verkaufen (mindestens 50 % Gesamtumsatz am Blumenverkauf), am Sonntag, den 14. Februar 2021 (Valentinstag) in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr geöffnet sein dürfen.
Unter Berücksichtigung der geltenden 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist damit nur die Abholung oder Auslieferung vorbestellter Blumen zulässig.
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