Vollzug des Bayerischen Straßen-und Wegegesetzes - Lagerhausstraße
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes - Lagerhausstraße
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes -BayStrWG-;
Widmung einer zusätzlichen Fläche der Ortsstraße „Lagerhausstraße“ in Grafing b.München
Die in der Stadt Grafing b.München, Landkreis Ebersberg, bestehende Ortsstraße Nr. 65 mit der Bezeichnung „Lagerhausstraße“ wird mit Verfügung vom 05.12.2023 in einer Teilstrecke von der Lagerhausstraße – Münchener Straße für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Im Bebauungsplan vom 09.01.2017 wird die ehemalige „Fabrikstraße“ als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt, das Straßenteilstück wurde neu hergestellt.
Nordostecke der Fl.Nr. 223/4 (bei Lagerhausstraße 17) Gemarkung Grafing b.München;
Endpunkt:
Einmündung Lagerhausstraße in die Münchener Straße Fl.Nr. 4/2 Gemarkung Grafing b.München
Länge:
0,220 km;
Baulastträger:
Stadt Grafing b.M.;
2. Verfügung
Die unter Nr. 1. bezeichnete Straße ist als Ortsstraße gewidmet.
3. Wirksamwerden
Wirksamwerden der Verfügung:
2 Wochen nach Bekanntmachung
Die begründeten Unterlagen der Verfügungen können in den Geschäftsräumen der Stadt Grafing b.München, Marktplatz 28, Zimmer 14, während der Dienststunden eingesehen werden.
Stadt Grafing b.M, 05.12.2023
Christian Bauer
Erster Bürgermeister
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